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Stiftung

INTERKULTURELLES
HAUS  SONNENBERG

Die Stiftung hat das Ziel, die wertvolle Bildungsarbeit der „International Sonnenberg Association e.V.“ zu unterstützen, den Sonnenberg-Gedanken langfristig zu fördern und die zukunftsorientierten Bildungsangebote auszubauen.

 

Der Stiftungszweck wird insbesondere erreicht durch die

 

  1. finanzielle Unterstützung internationaler Bildungsarbeit im Sinne des Sonnenberg-Gedankens

  2. Durchführung von Veranstaltungen im Sinne des Stiftungszwecks dieser Satzung

  3. Beantragung und Durchführung von Projekten, die dem Stiftungszweck dieser Satzung dienen

 

Die Stiftung fördert Projekte, Initiativen und Stipendien, die die Bildungsarbeit der Sonnenberg-Initiativen unterstützen. Die Stiftung ist beim Amtsgericht Braunschweig eingetragen, sie ist ge-meinnützig, unabhängig und selbstlos tätig. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für diese genann-ten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden und kommen so dem Stiftungszweck unmittel-bar zugute. Zur Sicherstellung der Unabhängigkeit, der Rechtmäßigkeit und für die Erreichung der Satzungsziele wird die „Stiftung Interkulturelles Haus Sonnenberg“ von der dafür zuständi-gen, ebenfalls gemeinnützigen Organisation „Die Stiftungspartner“ (www.die-stiftungspartner.de) treuhänderisch verwaltet.

 

Der Stiftungsbeirat ist ehrenamtlich tätig.

 

Spenden - egal in welcher Höhe – sind herzlich willkommen.

 

Stiftung Interkulturelles Haus Sonnenberg

Sparkasse Göttingen

IBAN: DE92 2605 0001 0056 1017 69

BIC: NOLADE21GOE

Verwendungszweck: Spende Interkulturelles Haus Sonnenberg

 

Für Spenden ab100 € wird eine steuerrechtlich verwertbare Quittung ausgestellt.

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